Die österreichische Hotelklassifizierung ist ein einheitliches, in ganz Österreich gültiges System und bietet Gästen und Reiseunternehmen eine verlässliche Orientierungshilfe bezüglich der Qualität von Hotel- und Beherbergungsangeboten.
Die Einstufungskriterien basieren auf aktuellen Marktforschungsergebnissen und spiegeln die Gästeerwartungen der jeweiligen Kategorie wider. Mit dieser Aktualität wird der Dynamik des Hotelgewerbes entsprochen und der Gast kann sich sicher sein, dass seine Erwartungen und Wünsche schon im Klassifizierungsverfahren berücksichtigt werden.
Die Einstufung in eine Sterneklasse erfolgt auf Antrag des Betriebes durch eine unabhängige Kommission. Regelmäßige Überprüfungen und ein System der jährlichen Selbstkontrolle sichern die Qualität. Mitgliedsbetriebe können diese Serviceleistung der Fachgruppen Hotellerie bzw. des Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammern Österreichs freiwillig in Anspruch nehmen.
Die Richtlinie für die Klassifizierung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben unterscheidet zwischen "Vollbetrieben" (z.B. Hotel, Pension, Gasthof) und "Garnibetrieben" (Hotel Garni, Frühstückspension). Die Unterschiede zwischen Vollbetrieben und Garnibetrieben finden sich im Bereich "Gastronomie". Für Appartementhäuser oder ähnliche Betriebe, die keine oder nur geringe Dienstleistungen anbieten, gilt eine spezielle Richtlinie.
Die Kriterien sind Mindestmerkmale, d.h. jeder Betrieb muss diese vollständig erfüllen, um in die jeweilige Kategorie eingestuft zu werden.
Die Hotel- und Beherbergungsbetriebe sind in fünf Kategorien eingeteilt. Diese werden durch einen, zwei, drei, vier oder fünf Sterne symbolisiert. Garnibetriebe gibt es nur in den Kategorien Ein- bis Vier-Stern. Für Spitzenbetriebe in der Vier-Sterne Kategorie, die sich insbesondere durch ein hohes Maß an Dienstleistung und einer makellosen Hardware auszeichnen, wurde das Qualitätslabel „Superior“ eingeführt. Basis für diese Auszeichnung ist das positive Abschneiden bei einer Mystery-Guest-Analyse, in welcher das Angebot und die Serviceleistungen von unabhängigen Experten überprüft werden. Seit 1.1.2006 sind 5-Sterne-Betriebe dazu verpflichtet ebenfalls an einer Mystery-Guest-Überprüfung teilzunehmen. Damit soll bewiesen werden, dass die hohen Qualitätsstandards im 5-Sterne-Bereich auch einer anonymen Überprüfung jederzeit standhalten. Offiziell klassifizierte Betriebe erkennen Sie am entsprechenden Sterneemblem der Hotelklassifizierung.